Ein aktuell vorliegender ME (vom 24. 4. 2013, 515/ME 24. GP) zielt auf eine Steigerung der Attraktivität der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorge und eine Verbesserung der Transparenz beim Vertragsabschluss ab. Die geplanten Änderungen umfassen va folgende Maßnahmen:
Ersetzen der Mindestaktienquote durch eine Bandbreite zwischen 15 % und 60 % für unter Fünfzigjährige und zwischen 5 % und 50 % für über Fünfzigjährige. Innerhalb dieser Bandbreite soll entsprechend der Marktsituation eine flexible Anpassung möglich sein. Durch die Einführung von Bandbreiten und die dadurch gesteigerte Veranlagungsflexibilität soll die Attraktivität der prämienbegünstigten Zukunftsvorsorgeprodukte in schwierigen Kapitalmarktphasen erhöht werden.
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