Aktuelles / Gewerberecht

Geplante Neuregelungen für Kreditvermittler

Bearbeiter: RA Dr. Thomas Ruhm, LL.M.

Die Wohnimmobilienkredit-RL (WIK-RL)1 normiert Bestimmungen über Hypothekarkreditverträge und deren Vermittler. Mit ihr wurden harmonisierende Rahmenbedingungen geschaffen, die in Bezug auf Wohnimmobilienkreditverträge zu einem einheitlichen Verbraucherschutzniveau beitragen sollen.

Ein besonderer Regelungsbedarf wurde vor allem daraus abgeleitet, dass innerhalb der EU ein erhebliches Ausmaß an privater Verschuldung zu verzeichnen ist, die sich zum großen Teil in Wohnimmobilienkrediten konzentriert. Konkret gibt die Richtlinie ua Vorgaben zu Aufklärungspflichten des Kreditvermittlers, Rückzahlungsbedingungen, Aufsichtsregulierungen und zur Kreditwürdigkeitsprüfung. Um sicherzustellen, dass die Anforderungen an Kenntnisse und Fähigkeiten in der Praxis eingehalten werden, verpflichtet die Richtlinie die Mitgliedstaaten, den Behörden eine wirksame Überwachung von Kreditvermittlern vorzuschreiben (Art 9 Abs 4).

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Artikel-Nr.
ZFR 2015/302

10.12.2015
Heft 12/2015