Thema

Gerichtszuständigkeit bei Verbraucherverträgen und Betreiben einer Webseite

Dr. Daphne Aichberger-Beig, MJur (Oxford)

Bemerkungen zu EuGH 7. 12. 2010, C-585/08 = Zak 2011/65, 39

Der zuständigkeitsrechtliche Schutz bei Verbrauchergeschäften ist davon abhängig, dass der Gewerbetreibende seine Tätigkeit im Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausübt oder seine Tätigkeit auf diesen Staat ausrichtet. Ob dies schon dann der Fall ist, wenn der Verbraucher durch eine Webseite auf den Gewerbetreibenden aufmerksam wurde, war Gegenstand einer rezenten Entscheidung des EuGH (verb Rs C-585/08, Pammer und C-144/09, Hotel Alpenhof). Der EuGH verwarf die Ansicht, dass nur eine interaktive Webseite eine Ausrichtung auf andere Mitgliedstaaten iSd Art 15 EuGVVO begründen könne, und nannte mehrere Anhaltspunkte, anhand derer das nationale Gericht zu entscheiden hat, ob die gewerbliche Tätigkeit auf den Wohnsitzstaat des Verbrauchers ausgerichtet ist. Der vorliegende Beitrag beleuchtet die vom EuGH vorgenommene Auslegung kritisch und untersucht die Anwendbarkeit des Art 15 EuGVVO in verschiedenen Fallkonstellationen.

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Artikel-Nr.
Zak 2011/40

01.02.2011
Heft 2/2011
Autor/in
Daphne Aichberger-Beig

Dr. Daphne Aichberger-Beig, MJur (Oxford) ist Universitätsassistentin am Institut für Zivilrecht der Universität Wien. Sie publiziert zu allen Teilen des Zivilrechts. Der Schwerpunkt ihrer Forschung liegt auf vertragsrechtlichen Fragen, zum Beispiel im Zessionsrecht, Konsumentenschutzrecht und internationalen Privatrecht.

Publikationen (Auswahl):

Kommentierung der §§ 902-913 ABGB in Fenyves/Kerschner/Vonkilch (Hrsg) Klang-Kommentar3 (2011); Gerichtszuständigkeit bei Verbraucherverträgen und Betreiben einer Website, Zak 2011, 27; Kommentierung der §§ 983-1000 ABGB (Darlehens- und Kreditvertrag) in Kletecka/Schauer (Hrsg) ABGB-ON (2010); Grenze und Zusammenspiel zwischen Vertrag und Delikt, in Beig/Graf-Schimek/Schacherreiter (Hrsg), Die Rom II-Verordnung – Neuerungen und Perspektiven (2008) 37; Kann der Abtretungsschuldner auf den Vertrauensschutz bei unrichtiger Abtretungsanzeige verzichten? - Bemerkungen zu 8 Ob 29/09m, ÖJZ 2009, 973; Die Zession künftiger Forderungen, Verlag Manz (2008).