Am 7. 7. 2011 hat der Nationalrat das Gesellschaftsrechts-Änderungsgesetz 2011 (GesRÄG 2011) beschlossen. Ziel des Gesetzes ist die Umsetzung der RL 2009/109/EG hinsichtlich der Berichts- und Dokumentationspflichten bei Verschmelzungen und Spaltungen sowie zur Verbesserung der Transparenz bei Aktiengesellschaften mit Inhaberaktien.
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Dr. Thomas Ruhm, LL.M. ist Rechtsanwalt und Managing Partner bei FieldFisher Austria und insbesondere auf Gesellschaftsrecht und Kapitalmarktrecht spezialisiert. Daneben ist Dr. Ruhm Lehrbeauftragter an der Universität Wien und an der Universität Klagenfurt. Er ist Autor zahlreicher Publikationen im Bereich des Gesellschafts- und Kapitalmarktrechtes.