Zu 6 Ob 151/12t = Zak 2013/504, 278
Der OGH hatte sich unlängst mit Art und Umfang der Gewährleistungsrechte eines Käufers zu befassen, nachdem an dem gekauften Motorrad durch einen Unfall Totalschaden eingetreten war. Dieser Unfall war letztlich darauf zurückzuführen, dass die Schraube eines Schlauchbinders bereits bei Auslieferung des Fahrzeugs zu schwach angezogen gewesen war. In der Entscheidung werden auch Aussagen zur Behauptungslast für die Unverhältnismäßigkeit des Behebungsaufwands getroffen, wobei der 6. Senat die Erhebung einer entsprechenden Einrede verlangt.
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