Der kriminalstrafrechtliche Gewaltschutz ruht auf mehreren Säulen und wurde erst jüngst um die Facette der "Europäischen Schutzanordnungen in Strafsachen" erweitert. Der gegenständliche Beitrag skizziert die Leitlinien des kriminalstrafrechtlichen Gewaltschutzes und beleuchtet darüber hinaus die genannte Neuerung.
Zahlreiche Delikte des StGB bilden die Basis des kriminalstrafrechtlichen Gewaltschutzes. Sie markieren die Grenze zwischen erlaubtem und verbotenem Verhalten und sollen bereits mittels der angedrohten Strafen generalpräventiv wirken.
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