Thema

Gewaltschutzgesetz 2019 - Neues zur Dauer der einstweiligen Verfügungen zum Schutz vor Gewalt

Dr. Ulrich Pesendorfer

Mit dem Gewaltschutzgesetz 20191 erfolgen auch Änderungen zu den einstweiligen Verfügungen (eV) zum Schutz vor Gewalt und zum Schutz vor Eingriffen in die Privatsphäre. Eine wesentliche Neuerung betrifft die Schutzdauer dieser Verfügungen; sie soll hier praxisnah vorgestellt werden.

Das Gewaltschutzgesetz 2019 fußt in dem hier relevanten Teil auf dem Ministerialentwurf des BMVRDJ für ein "3. Gewaltschutzgesetz".2 Dieser Entwurf wurde als Initiativantrag3 in der Fassung eines Abänderungsantrags4 beschlossen und am 29. 10. 2019 kundgemacht (BGBl I 2019/105).

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2019/752

04.12.2019
Heft 21/2019
Autor/in
Ulrich Pesendorfer

Dr. Ulrich Pesendorfer ist stellvertretender Leiter der Abteilung für Exekutions- und Insolvenzrecht im BMJ.