Gesetzgebung

Gewaltschutzgesetz 2019

Stand: Nationalratsbeschluss 25. 9. 2019; Bundesratsbeschluss 10. 10. 2019 (IA 970/A 26. GP)

Das GewaltschutzG 2019 enthält vor allem strafrechtliche Maßnahmen, wie etwa weitere Strafverschärfungen bei Gewalt- und Sexualdelikten. Einige Neuerungen sind auch im zivilrechtlichen Bereich vorgesehen, insb in Bezug auf die Verjährung von Schadenersatzansprüchen minderjähriger Opfer von Straftaten und auf die Gewaltschutzverfügungen. Diese Änderungen, die im Folgenden kurz vorgestellt werden, treten - soweit nichts anderes angegeben ist - am 1. 1. 2020 in Kraft.

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Artikel-Nr.
Zak 2019/631

22.10.2019
Heft 18/2019