In aller Kürze

Gewillkürte Prozessstandschaft unzulässig

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

In 7 Ob 220/20h wertete der OGH die gerichtliche Geltendmachung des Deckungsanspruchs eines Mitversicherten aus der Rechtsschutzversicherung durch einen anderen Mitversicherten, dem der Anspruch vom Versicherungsnehmer abgetreten worden war, als unzulässige gewillkürte Prozessstandschaft.

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Artikel-Nr.
Zak 2021/445

18.08.2021
Heft 13/2021