Anmerkungen zu 6 Ob 138/14h = Zak 2015/96, 57
Mieter von Geschäftsräumlichkeiten in Einkaufszentren sind oftmals darauf erpicht, die Ansiedelung von Unternehmen zu verhindern, die zu ihnen in einem Wettbewerbsverhältnis stehen. Bei entsprechender Verhandlungsposition wird deshalb mit dem Vermieter häufig ein Konkurrenzverbot vereinbart. Je nach Ausgestaltung ist der Bestandgeber etwa verpflichtet, weitere Geschäftsräumlichkeiten nur mit Zustimmung des Mieters an Mitbewerber zu vermieten. Der Beitrag untersucht unter Berücksichtigung einer aktuellen Entscheidung des OGH, ob eine bereicherungsrechtliche Gewinnabschöpfung zugunsten des Mieters bei Verstößen gegen das Konkurrenzverbot in Betracht kommt.
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