1. Diese - im Kontext des AMIS-Kriminalfalles ergangene - Entscheidung ist zwar noch zur alten Rechtslage nach WAG 1997 ergangen, hat jedoch auch für den Bereich des WAG 2007 Relevanz, da sich die Rechtslage (nunmehr § 75 ff WAG) in den entscheidungswesentlichen Teilen nicht geändert hat.
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Univ.-Prof. Dr. Georg Graf, M.A. (Chicago) ist Professor für Privatrecht und Rechtsphilosophie am Institut für Privatrecht der Universität Salzburg. Zu seinen Forschungsschwerpunkten zählen ua das Bank- und Kapitalmarktrecht.
Wichtigste Publikationen:
Rechtsfragen des Telebanking (1997); Vertrag und Vernunft (1997); Die österreichische Rückstellungsgesetzgebung (2003); Die Prospekthaftung und der Kausalitätsbeweis des geschädigten Anlegers, GES 2011, 203; Wer trägt den (Hyper-)Inflationsschaden? – Rechtshistorisch-dogmatisches zum Aufwertungsproblem, ecolex 2022, 178; Fünf Jahre ErbRÄG – Was hat der OGH daraus gemacht? NZ 2022, 2.