Seit etwa Mitte Juli 2022 rollt eine beispiellose Abmahnwelle durch Österreich. In tausendfachen (nahezu identen) Abmahnschreiben prangert eine private Internet-Nutzerin, vertreten durch einen niederösterreichischen Anwalt, die datenschutzwidrige Weiterleitung ihrer jeweiligen IP-Adresse im Zusammenhang mit dem Dienst Google® Fonts durch Websitebetreiber:innen an. Neben Auskunft und Unterlassung (Löschung) fordert das Anwaltsschreiben auch Schadenersatz für den erlittenen Kontrollverlust. Der folgende Beitrag erörtert nach einem Blick auf die wesentlichen technischen Grundlagen die datenschutzrechtliche Seite und gelangt zu dem Schluss, dass sich die DSGVO sehr gut als Wellenbrecher eignet.
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