Zu 4 Ob 4/23a = Zak 2025/52, 33
Mit den Worten "Gratiskredit durch Rundungsregel?" betitelt der OGH auf seiner Website die Information zur E 4 Ob 4/23a vom 22. 10. 2024. Eine Bank hatte sich im Jahr 2002 mit einem Kreditvertrag gegenüber zwei Verbrauchern verpflichtet, einen in Euro und Fremdwährung einmalig ausnützbaren Kredit bis zum Gegenwert von 210.000 € in Schweizer Franken zur Verfügung zu stellen. Der Verbraucherkreditvertrag passte den Zinssatz der Entwicklung der Refinanzierungskosten an. Als Indikator der Refinanzierungskosten dienten die LIBOR-Zinssätze für Einmonatsgelder, "jeweils aufgerundet auf volle 0,125 Prozentpunkte".
Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.