Leitsätze (der Redaktion)
Die Klage von 5.217 Privatpersonen gegen mehrere "Beschlüsse" der EZB vom 6. 9. 2012, darunter den über geldpolitische Outright-Geschäfte, war unzulässig.Diese Personen waren nicht klagebefugt, weil sie von den fraglichen "Beschlüssen" der EZB nicht unmittelbar betroffen sind.EuGH 30. 4. 2015, C-64/14 P, von Storch ua/EZB
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