Anmerkungen zu OGH 9. 9. 2008, 5 Ob 30/08k, und VfGH 4. 3. 2011, G 13/10 = ZfVB 2011/1135, 715
Der vorliegende Beitrag beginnt mit einer Besprechung zweier höchstgerichtlicher Entscheidungen, die in ähnlich gelagerten Fällen ergingen. Diese dienen als Ausgangspunkt für die nachfolgenden, allgemeineren Auseinandersetzungen, die sich zum einen auf das methodologische (seit jüngerer Zeit in der Lehre erneut diskutierte) Problem der Zulässigkeit und Grenzen der verfassungskonformen Interpretation als Rechtsfindungsmethode beziehen, zum anderen auf die Frage, ob und inwieweit die Bundesverfassung eine Entschädigung für rechtmäßige staatliche Eigentumseingriffe verlangt - hierbei wird ein rechtliches Phänomen herausgearbeitet, das sich als bewegliches System der Interessenabwägung bei der Verhältnismäßigkeitsprüfung eigentumsbeschränkender Rechtsvorschriften beschreiben lässt.
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