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Großbaustelle Einlagengeschäft - zugleich Besprechung der Entscheidung VwGH 20. 7. 2012, 2008/17/0226

RA Dr. Ernst Brandl, LL.M., M.B.A. / Mag. Rainer Wolfbauer

Die verschärfte Vorgangsweise der FMA gegen alternative Investitions- und Finanzierungsmodelle und die Schaffung einer eigenen Abteilung "Bekämpfung des unerlaubten Geschäftsbetriebs" haben - losgelöst von der Wertung einer solchen Entwicklung - jedenfalls zu einer bedeutenden rechtsdogmatischen Fortentwicklung mehrerer konzessionspflichtiger Dienstleistungsbegriffe, insb des Einlagengeschäfts, geführt. Der VwGH hatte sich in den letzten Jahren immer wieder mit grundsätzlichen Rechtsfragen in Bezug auf die Konzessionspflicht auseinanderzusetzen. Das gegenständliche Erkenntnis verdient es, näher analysiert zu werden, und bietet Anlass, sich mit weiteren Desiderata auseinanderzusetzen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2013/4

12.02.2013
Heft 1/2013
Autor/in
Rainer Wolfbauer

Mag. Rainer Wolfbauer ist als Leiter Recht, AML und Compliance bei der SIGMA Investment AG sowie bei der FAME Investment AG tätig. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen seit vielen Jahren ua in den Bereichen Bankrecht, Compliance und Revision. Im Laufe seiner beruflichen Tätigkeit übte er bei mehreren Banken und Finanzdienstleistern beratend die Funktion eines Compliance-Verantwortlichen aus. Bis 2001 leitete er die Rechts- und Verfahrensabteilung der Bundeswertpapieraufsicht (BWA, Vorgängerbehörde der FMA). Zahlreiche Publikationen im Kapitalmarktbereich mit Schwerpunkt öffentliches Aufsichtsrecht, seit 2014 ständiger Mitarbeiter, seit 2017 Mitherausgeber der ZFR. Herausgeber eines Kommentars zum PfandBG (gemeinsam mit Florian Heindler).

Ernst Brandl

RA Dr. Ernst Brandl, LL.M. (Chicago), M.B.A. (Harvard) ist Partner bei der auf Kapitalmarktrecht und öffentliches Wirtschaftsrecht spezialisierten Kanzlei Brandl & Talos Rechtsanwälte GmbH und vertritt ausschließlich Anbieter von Finanzdienstleistungen. Er ist ua Co-Herausgeber und Co-Autor eines Kommentars zum WAG 2007.