Stand: BGBl I 2024/91
In 5434/17, Liebscher/Österreich = Zak 2021/183, 103 hat der EGMR eine Verletzung des aus Art 8 EMRK ableitbaren Grundrechts auf den Schutz persönlicher Daten festgestellt, nachdem die österreichischen Gerichte für die Verbücherung der in einem Scheidungsfolgenvergleich enthaltenen Liegenschaftsübertragung die Vorlage des vollständigen Vergleichs und nicht nur eines Auszugs verlangt hatten.1 In seiner ersten Reaktion auf
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