Thema

Grunddienstbarkeiten: Kann ein Erholungszweck das Utilitätserfordernis erfüllen?

Univ.-Ass.in Martina Brugger, LL.M.

Ob die Begründung eines Wegerechts primär zu Freizeit- und Erholungszwecken möglich sei, schien dem Landesgericht Wels als eine Frage, zu der es keine Judikatur gebe. Der OGH war anderer Meinung und verneinte das Vorliegen einer erheblichen Rechtsfrage (9 Ob 32/21b = Zak 2021/453, 253). An das Utilitätserfordernis sei laut hM kein strenger Maßstab anzulegen. Nur völlige Zwecklosigkeit verhindere das Entstehen einer Dienstbarkeit bzw vernichte diese. Tatsächlich haben sich Lehre und Rsp mit derartigen Fragen schon mehrfach beschäftigt. Dieser Beitrag gibt einen kurzen Überblick.1

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Artikel-Nr.
Zak 2022/7

21.01.2022
Heft 1/2022
Autor/in
Martina Brugger

Frau Martina Brugger, LL.M. ist Universitätsassistentin (prae-doc) am Institut für Zivilrecht der Leopold-Franzens-Universität und juristische Mitarbeiterin bei Rechtsanwalt Dr. Andreas Brugger in Innsbruck.

Publikationen:
Brugger/Ganner, Neues Betreuungsrecht in Deutschland, ÖZPR 2021/86.