Entscheidungsbesprechung EuGH 9. 11. 2010, verb Rs C-92/09 und C-93/09 (Schecke und Eifert/Land Hessen)
Der EuGH hat sich im November 2010 kritisch zur Veröffentlichung von Agrarmarktsubventionen geäußert und die geübte Praxis als mit dem durch die Grundrechte-Charta1 gewährten Schutz personenbezogener Daten unvereinbar qualifiziert.2 Der Gerichtshof wirft einige für die (zukünftige) Rechts- und Vollziehungspraxis essentielle Fragen auf. Der folgende Beitrag beleuchtet damit verbundene Probleme.
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