Aufgrund einer Entschließung des Nationalrats wurde im BMJ eine Arbeitsgruppe gegründet, weiters wurde im aktuellen Regierungsübereinkommen festgelegt, dass durch Gruppenklagen gleichartige Ansprüche mehrerer Betroffener unter Wahrung der Klagsansprüche des Einzelnen leichter durchsetzbar sein sollen.
Noch in diesem Jahr ist mit einer Regierungsvorlage zu rechnen.
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Dr.Alfred Schramm ist Universitätsassistent am IOER, WU Wien und Mitglied der Redaktion der ZFR. Seine Tätigkeitsschwerpunkte liegen im Finanzmarktaufsichtsrecht und der Rechtsvergleichung.
Publikationen:
Kammel/Schramm, Grundriss des Devisenrechts (2006) (Walther Kastner-Preis 2007);
N. Raschauer/Schramm, Neue Enforcementregelungen im Finanzmarktaufsichtsrecht, ZFR 1/2006, 8;
Schramm, Das Finanzkonglomerategesetz. Ein aktuelles Problem des österreichischen und des EG-Bankrechts, ÖBA 2004, 937;
Schramm, Finanzmarktaufsicht verfassungsrechtlich abgesichert.- Oder: Wie man die Verfassung weiter demontiert, JBl 2003, 8.