Begibt ein Emittent Effekten, entsteht dadurch idR ein Schuldverhältnis unmittelbar zwischen dem Emittenten und dem Anleger. In der Praxis wird die Emission überwiegend nicht vom Emittenten selbst durchgeführt, sondern von einer oder mehreren Emissionsbanken.1 Dem Emissionsgeschäft liegt daher typischerweise ein dreipersonales Verhältnis zugrunde.
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Mag. Stefan Raab ist Konzipient in der Poduschka Anwaltsgesellschaft
mbH, deren Kernkompetenzen im
Anleger- und Kapitalmarktrecht liegen.