Thema

Haftung der (Renn-)Radfahrer beim Windschattenfahren

RA MMag. Dr. Mario Fluch

"Windschattenfahren" ist im Verkehrsbereich, insb unter Radfahrern, allgegenwärtig: Schon bei einer Geschwindigkeit von 13,5 km/h übersteigt der Luftwiderstand den Rollwiderstand; bei 30 km/h/174 Watt (W) macht der Luftwiderstand bereits den weit überwiegenden Anteil (83 %) am Gesamtwiderstand aus.1 Aus dem Hintereinanderfahren ergibt sich also für jeden Radfahrer ein Kraftvorteil, der sich bis zum ambitionierten Radsportler steigert.2 Eine aktuelle Entscheidung zum Hintereinanderfahren (2 Ob 226/18a = JBl 2019, 712) gibt Anlass, die Haftungsfrage bei dieser Fahrweise genau zu analysieren. Besonderes Augenmerk wird dabei auf den Radsport auf öffentlichen Straßen gelegt, wo das Windschattenfahren am stärksten in Erscheinung tritt.

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Artikel-Nr.
Zak 2020/298

10.06.2020
Heft 10/2020
Autor/in
Mario Fluch

RA MMag. Dr. Mario Fluch ist Rechtsanwalt der Vogl Rechtsanwalt GmbH und beschäftigt sich hauptsächlich mit versicherungs- und haftungsrechtlichen Themen, vor allem mit Sportkonnex.

Publikationen:
Helmpflicht beim Sport – ein Rechtsupdate, 2 Ob 99/14v = Zak 2014/828, 436; Die Rechte und Pflichten der (Renn-)Radfahrer, Zak 2013/307, 167; Der Unfall mit dem E-Bike – Praxisfragen, Zak 2018/547, 288 (gemeinsam mit Matija Druml).