Zum "Online-Betrug" betreffend "Bitcoin-Guthaben" bei einem Kryptowerte-Dienstleister
Höchstgerichtliche E im Kontext der Kryptowerte waren bislang selten und enthielten sich wesentlicher Aussagen zu deren zivilrechtlichen Beurteilung.1 Mit der rezenten E 4 Ob 234/23z2 beschäftigt sich der OGH jedoch mit einer durchaus praktisch relevanten Konstellation, nämlich einer nicht autorisierten Transaktion von Kryptowerten unter Zuziehung eines Kryptowerte-Dienstleisters. Dabei trifft der OGH einige Aussagen zur Haftung für nicht autorisierte Transaktionen und für öffentliche Äußerungen, deren Relevanz über den Bereich der "Krypto-Industrie" hinausgeht. Der vorliegende Beitrag analysiert die E und setzt sie in den Kontext des Zahlungsdiensterechts, des allgemeinen Zivilrechts sowie der VO über Märkte für Kryptowerte (MiCAR).
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