Durch rezente Gesetzesnovellen hat der Bund im Gefolge der Finanzkrise unabdingbare Haftungen zugunsten anderer EU-Mitgliedstaaten übernommen.
Zunächst beschloss der NR eine Änderung des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes (idF BGBl I 2009/52). Das ZaBistaG stellt jene Rechtsgrundlage dar, mit der der Republik Griechenland finanzielle Unterstützung gewährt wurde. Nachdem der ECOFIN-Rat am 9. 5. 2010 beschlossen hatte, dass die Mitgliedstaaten für die Zwecke des europäischen Stabilisierungsmechanismus Haftungen für Darlehenstransaktionen der Europäischen Kommission im Maximalausmaß von 440 Mrd € eingehen sollten, wurde evident, dass der bisherige Haftungsrahmen Österreichs den europäischen Anforderungen zur Beseitigung der aktuellen Krise nicht mehr gerecht wurde. Vor diesem Hintergrund wird der BMF - im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler - ermächtigt, namens des Bundes entsprechende (erhöhte) Haftungen bis zum jeweils ausstehenden Gesamtbetrag von 15 Mrd € zu übernehmen.
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