Aktuelles / Finanzmarktrecht

Haftungsübernahmen des Bundes

Bearbeiter: Univ.-Prof. Dr. Nicolas Raschauer

Durch rezente Gesetzesnovellen hat der Bund im Gefolge der Finanzkrise unabdingbare Haftungen zugunsten anderer EU-Mitgliedstaaten übernommen.

Zunächst beschloss der NR eine Änderung des Zahlungsbilanzstabilisierungsgesetzes (idF BGBl I 2009/52). Das ZaBistaG stellt jene Rechtsgrundlage dar, mit der der Republik Griechenland finanzielle Unterstützung gewährt wurde. Nachdem der ECOFIN-Rat am 9. 5. 2010 beschlossen hatte, dass die Mitgliedstaaten für die Zwecke des europäischen Stabilisierungsmechanismus Haftungen für Darlehenstransaktionen der Europäischen Kommission im Maximalausmaß von 440 Mrd € eingehen sollten, wurde evident, dass der bisherige Haftungsrahmen Österreichs den europäischen Anforderungen zur Beseitigung der aktuellen Krise nicht mehr gerecht wurde. Vor diesem Hintergrund wird der BMF - im Einvernehmen mit dem Bundeskanzler - ermächtigt, namens des Bundes entsprechende (erhöhte) Haftungen bis zum jeweils ausstehenden Gesamtbetrag von 15 Mrd € zu übernehmen.

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Artikel-Nr.
ZFR 2010/112

13.08.2010
Heft 4/2010
Autor/in
Nicolas Raschauer

Prof. Dr. Nicolas Raschauer lehrt Wirtschaftsrecht an der EHL Lausanne. Er ist Mitglied der Geschäftsleitung einer auf Finanzinnovationen fokussierten, international tätigen Unternehmensberatung. Er gehört zudem dem wissenschaftlichen Beirat des Internationalen Forum für Wirtschaftsrecht mit Sitz in Bozen an.