Der Autor berichtet, dass sich die neue Produkthaftungs-RL, welche die Produkthaftungs-RL 85/374/EWG ersetzen wird, im Endstadium des Gesetzgebungsprozesses befindet und ua bereits vom Europäischen Parlament beschlossen worden ist. In seinem Überblick über die Neuerungen erwähnt er insb die Einbeziehung von Software und digitalen Bauunterlagen in den Produktbegriff, die Ausweitung des Fehlerbegriffs und der Passivlegitimation, den Entfall des Selbstbehalts bei Sachschäden sowie eine Regelung zur Offenlegung von Beweismitteln durch den Beklagten im Produkthaftungsprozess. Die Umsetzungsfrist ende 24 Monate nach Inkrafttreten, dh voraussichtlich im vierten Quartal 2026.
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