Stand: Nationalratsbeschluss 10. 12. 2020; Ausschussbericht 516 BlgNR 27. GP; Regierungsvorlage 481 BlgNR 27. GP
Das Hass-im-Netz-Bekämpfungs-Gesetz (HiNBG) sieht neben straf- und medienrechtlichen Maßnahmen auch einige Änderungen im Zivil- und Zivilverfahrensrecht vor. Wesentliche Punkte im Zivilrecht sind die Positivierung einiger grundlegender Regeln zum Persönlichkeitsrecht (Einwilligung in Eingriffe, Aktiv- und Passivlegitimation bei der Durchsetzung) sowie die Einführung eines vereinfachten Unterlassungsverfahrens gegen Hasspostings. Die Neuerungen treten am 1. 1. 2021 in Kraft.
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