Literaturübersicht / Schuldrecht

Heinrich-Pendl, Anm zu JBl 2022, 100.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Zu 6 Ob 48/21h = Zak 2021/600, 337: Bei der Bonitätsprüfung, die § 7 VKrG vor Abschluss von Verbraucherkreditverträgen vorschreibt, räumt das Gesetz dem Kreditgeber einen Ermessensspielraum ein. Bei Warenkleinkrediten muss er nicht undifferenziert in jedem Fall Informationen zu den Einkommens- und/oder Vermögensverhältnissen des Verbrauchers einholen. Die Auskunft einer Kreditauskunftei kann ausreichend sein.

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Artikel-Nr.
Zak 2022/143

18.03.2022
Heft 4/2022