Zu einem heiklen Themenbereich hat sich die FMA neulich im Rahmen zweier Rundschreiben geäußert, indem die Behörde für Pensionskassen und Betriebliche Vorsorgekassen (BVK) jeweils ein Rundschreiben zur Held-To-Maturity-Widmung (HTM-Widmung) von Finanzinstrumenten durch diese beiden Rechtsträger erlassen hat.1
Abweichend von der Bewertung nach dem Tageswertprinzip können BVK gem § 31 Abs 1 Z 3a BMSVG bzw Pensionskassen gem § 23 Abs 1 Z 3a PKG nämlich für bestimmte Schuldverschreibungen eine Bewertung zu fortgeführten Anschaffungskosten unter Verwendung der Effektivzinsmethode ("HTM-Bewertung") vornehmen und diese Schuldverschreibungen einer gesonderten Widmung, die Schuldverschreibung bis zur Endfälligkeit zu halten (HTM-Widmung), unterziehen. Betreffend die HTM-Widmung geben die beiden Rundschreiben einen Überblick über die Rechtsansichten der FMA zu folgenden Schwerpunkten wieder:
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