Thema

Helmpflicht beim Sport - ein Rechtsupdate

MMag. Dr. Mario Fluch

Eine aktuelle Entscheidung (2 Ob 99/14v = Zak 2014/828, 436) führt punkto Helmpflicht im Sport zur "Trendwende": Das Nichttragen eines Radhelms gilt unter konkreten Umständen als Sorglosigkeit in eigenen Angelegenheiten und führt zur Kürzung des Schmerzengeldanspruchs. Mangels gesetzlicher Grundlagen stellt das Höchstgericht darauf ab, ob im Verkehrskreis des Geschädigten im Unfallzeitpunkt ein allgemeines Bewusstsein zur Helmverwendung bestand. Wie wirkt sich diese Judikaturentwicklung auf die Helmpflicht im Sport allgemein aus? Welche neuen rechtlichen Fragen ergeben sich dadurch und wie können diese gelöst werden?

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Artikel-Nr.
Zak 2014/811

09.12.2014
Heft 22/2014
Autor/in
Mario Fluch

RA MMag. Dr. Mario Fluch ist Rechtsanwalt der Vogl Rechtsanwalt GmbH und beschäftigt sich hauptsächlich mit versicherungs- und haftungsrechtlichen Themen, vor allem mit Sportkonnex.

Publikationen:
Helmpflicht beim Sport – ein Rechtsupdate, 2 Ob 99/14v = Zak 2014/828, 436; Die Rechte und Pflichten der (Renn-)Radfahrer, Zak 2013/307, 167; Der Unfall mit dem E-Bike – Praxisfragen, Zak 2018/547, 288 (gemeinsam mit Matija Druml).