Zu 5 Ob 93/21v = Zak 2021/635, 356: Ein verbüchertes Veräußerungs- und Belastungsverbot verliert nach stRsp durch den nachträglichen Wegfall des eine Begründungsvoraussetzung darstellenden Angehörigenverhältnisses (zB Ehe) nicht seine dingliche Wirkung.
Der Autor weist darauf hin, dass nach dem Wortlaut des § 364c ABGB offen ist, ob es sich bei der aufrechten Ehe zwischen dem Eigentümer und dem Verbotsberechtigten um eine Begründungs- oder eine Bestandsvoraussetzung handelt. Seit dem ErbRÄG 2015 könnten die Wertungen des § 725 ABGB (Unwirksamwerden einer letztwilligen Verfügung zugunsten des Partners nach der Trennung) für die Interpretation als Bestandsvoraussetzung ins Treffen geführt werden.
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