Literaturübersicht / Familienrecht

Höllwerth, Verschuldensunabhängige Durchführung von Zwangsmitteln? EF-Z 2017/76, 162.

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

Nach 3 Ob 122/16m = Zak 2016/732, 394 kann der den Eltern im Obsorge- oder Kontaktrechtsverfahren gem § 107 Abs 3 AußStrG erteilte Auftrag, an einem Erstgespräch über eine Mediation teilzunehmen, mit Zwangsmitteln durchgesetzt werden, wobei zuvor die Angemessenheit nach strengen Kriterien geprüft werden muss. Der Autor stimmt der Entscheidung zu, wendet sich aus diesem Anlass jedoch gegen die Rsp, nach der die Verhängung von Zwangsmitteln auch bei unverschuldeter Nichtbefolgung eines gerichtlichen Auftrags möglich ist. Seiner Ansicht nach stellt Verschulden eine Voraussetzung dar. Die Strafe, die eine Willensbeugung bezweckt, sei weder notwendig noch sinnvoll, wenn sich die Partei nicht zumindest fahrlässig (etwa desinteressiert oder nachlässig) verhalten hat, sondern triftige Gründe für die Nichtbefolgung hatte. Daraus folge zugleich, dass der Partei vor der Anordnung eines Beugemittels rechtliches Gehör zu gewähren ist.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
Zak 2017/412

11.07.2017
Heft 12/2017