Anmerkungen zu EuGH 26. 10. 2023, C-207/22 Lineas ua & Exkurs zu EuGH 16. 11. 2023, C-427/22 BG/Varhovna kasatsionna prokuratura (Kreditinstitute-Begriff)
In zwei rezenten E hat der EuGH sowohl den Begriff des Finanzinstituts nach Art 4 Abs 1 Z 26 CRR iZm Holdinggesellschaften als auch den Begriff des Kreditinstituts interpretiert.1 Mittlerweile hat die Regulierung die Rsp tw wieder überholt.
Die Lineas - Concessões de Transportes SGPS SA, die Global Roads Investimentos SGPS Lda und die NOS-SGPS SA sind "Holdinggesellschaften" mit Sitz in Portugal. Der Geschäftszweck der Lineas - Concessões de Transportes SGPS ist die Verwaltung und das Halten von Beteiligungen an Gesellschaften, die Verkehrsinfrastrukturen administrieren.2 Die ausschließliche Tätigkeit der Global Roads Investimentos SGPS Lda liegt in der Verwaltung und dem Halten von Beteiligungen, die idR mindestens 10 % des Kapitals dieser Gesellschaften ausmachen und die weder dem Versicherungs- noch dem (sonstigen) Finanzsektor angehören.3 Die NOS-SGPS SA hält nur Beteiligungen, die nicht dem Versicherungssektor zuzuordnen sind.4 Weiterführende Angaben zum jeweiligen faktischen Tätigkeitsgebiet waren dem Sachverhalt nicht zu entnehmen.
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