Beiträge

"Hybride Finanzinstrumente" in der Mutter-Tochter-RL

Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU)

Der "Aktionsplan zur Verstärkung der Bekämpfung von Steuerbetrug und Steuerhinterziehung"1 der EU Kommission widmet sich auch den von der Mutter-Tochter-RL2 geregelten grenzüberschreitenden Gewinnausschüttungen: Dabei soll einerseits die Nichtbesteuerung von Zahlungen auf Hybridanleihen unterbunden, andererseits sollen allgemein die Anti-Missbrauchsbestimmungen im direkt-steuerlichen Sekundärrecht einer Überprüfung unterzogen werden.3 Beide Aspekte wurden im November 2013 in einem Kommissionsvorschlag zur Änderung der Mutter-Tochter-RL aufgegriffen.4 Im Rat wurde dieser Vorschlag jedoch aufgeteilt: Während hinsichtlich des Teiles der als besonders dringlich angesehenen Gestaltungen mit Hybridanleihen bereits Einigung erzielt wurde, soll zukünftig weiter über die Neufassung der Anti-Missbrauchsbestimmung beraten werden, zumal "die Mitgliedstaaten bislang unterschiedliche Auffassungen geäußert und einige von ihnen Bedenken zu diesem Teil des Vorschlags vorgebracht haben".5 Der folgende Kurzbeitrag soll einen ersten Überblick über die Änderung der Richtlinie und die Auswirkungen auf das österreichische Steuerrecht geben.

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZFR 2014/137

18.08.2014
Heft 5/2014
Autor/in
Georg Kofler

Univ.-Prof. DDr. Georg Kofler, LL.M. (NYU) ist Professor für Internationales Steuerrecht an der WU Wien. Er ist in mehreren internationalen Gremien aktiv und leitet etwa die ECJ Task Force der CFE Tax Advisers Europe, ist stellvertretender Vorsitzender des Permanent Scientific Committee der International Fiscal Association (IFA) und Mitglied des D-A-CH-Steuerausschusses.