Am 1. 1. 2019 war der Leitfaden der EZB für den bankinternen Prozess zur Sicherstellung einer angemessenen Kapitalausstattung (Internal Capital Adequacy Assessment Process - ICAAP; "EZB-ICAAP-Leitfaden") in Kraft getreten. Adressaten des EZB-ICAAP-Leitfadens sind seither (nur) die direkt unter der Aufsicht der EZB stehenden bedeutenden Institute iSd Art 6 Abs 4 SSM-VO. Vor dem Hintergrund der Konvergenz von Aufsichtsstandards im SSM hatte die FMA sinngemäße Anforderungen für die weniger bedeutenden Institute im Rahmen der indirekten Aufsicht der EZB erwartet. Daher hatte nach Ansicht der FMA zunächst die vorübergehende Möglichkeit zur weiteren Verwendung der Going-Concern- und Gone-Concern-Perspektiven in der Umsetzung des ICAAP bestanden, eine Weiterentwicklung der Bewertung des internen Kapitals gem dem neuen Konzept der EZB war jedoch iS der Methodenfreiheit ebenso möglich gewesen und war von der FMA inhaltlich begrüßt worden.
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