Thema

Immer die "gleiche Masche" beim Gebrauchtwagenkauf

RA Univ.-Prof. iR Mag. rer. soc. oec. Dr. iur. Christian Huber

Ausgehend von der OGH-E 1 Ob 178/24v wird gezeigt, dass bei Gebrauchtwagenkäufen "mit dubioser Note" neben dem Blick auf den Schadenersatzanspruch (§§ 1293 ff ABGB) auch der Verwendungsanspruch (§ 1041 ABGB) in Betracht gezogen werden muss. § 1295 ABGB und § 1041 ABGB stehen in Idealkonkurrenz zueinander.

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Artikel-Nr.
Zak 2025/276

09.06.2025
Heft 9/2025
Autor/in
Christian Huber

RA Univ.-Prof. iR Mag. rer. soc. oec. Dr. iur. Christian Huber war bis 28. 2. 2021 Inhaber des Lehrstuhls für Bürgerliches Recht, Wirtschaftsrecht und Arbeitsrecht an der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule (RWTH) Aachen und ist seit März 2021 als Rechtsanwalt in Berlin und Mondsee tätig. Er ist Mitglied der Schriftleitung von NZV (D) und HAVE (CH).