Beiträge

Immobilienprojekte als Alternativer Investmentfonds?

Stefan Tomanek / Marlene Wintersberger

In den vergangenen Jahren hat österreichweit ein regelrechter Bauboom stattgefunden. Zahlreiche Projektentwickler suchen nach neuen Wegen, um Investitionsmittel zu lukrieren. Als Quelle für erfolgreiche Kapitalbeschaffung hat sich insb die Finanzierung durch viele - va private - Investoren herauskristallisiert, die im anhaltenden Niedrigzinsumfeld auf der Suche nach validen Renditemöglichkeiten sind. Die angepriesene Win-win-Situation darf aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Entgegennahme fremder Gelder bzw Kapitals zur Verwaltung für Anlagezwecke idR im Interesse des kollektiven Anlegerschutzes der Finanzmarktregulierung unterliegt. Folglich fallen derartige Immobilienprojekte unter gewissen Umständen in den Anwendungsbereich des einschlägigen Aufsichtsregimes. In der Praxis ist die potenzielle Einstufung eines Geschäftsmodells als Alternativer Investmentfonds (AIF) und somit die Anwendbarkeit des Alternative Investmentfonds Manager-Gesetzes (AIFMG) bedeutsam.1

Login


Passwort vergessen?

Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.

Sie können das gesamte Portal 30 Tage testen und/oder Ihr Abo freischalten.

Extras wie Rechtsnews, Übersichten zu aktuellen Gesetzesvorhaben, EuGH Verfahren, Fristentabellen,…
Newsletter der aktuellen Zeitschriften-Inhaltsverzeichnisse
Der Zugriff auf alle Zeitschriften endet nach 30 Tagen automatisch
Artikel-Nr.
ZFR 2020/171

26.08.2020
Heft 8/2020
Autor/in
Stefan Tomanek

Dr. Stefan Tomanek, MBA ist Jurist in der Abteilung Behördliche Aufsicht Asset Management, Prospekte und Verbraucherinformation der österr Finanzmarktaufsicht. Er ist zuständig für die behördliche Aufsicht in den Bereichen AIFMG, InvFG 2011, ImmoInvFG, BMSVG und Benchmark-VO. In diesem Zusammenhang ist er inhaltlich auf Innovationen im Asset-Management, insb auf Crypto-Assets und damit verbundene Geschäftsmodelle, spezialisiert. Er vertritt die FMA bei ESMA im Rahmen des Financial Innovation Standing Committee und ist zu seinen Aufsichtsgebieten als Fachvortragender tätig.

Marlene Wintersberger

Dr. Marlene Wintersberger ist Juristin in der Abteilung Behördliche Aufsicht Asset Management, Prospekte und Verbraucherinformation der österr Finanzmarktaufsicht. Sie ist insb zuständig für die behördliche Aufsicht im Fondsbereich sowie für die Einstufung von Geschäftsmodellen in Bezug auf das AIFMG spezialisiert.