Beiträge

Implementierung der sog Auktionierungs-Verordnung in österreichisches Recht

Dr. Christoph Seggermann

Eine Einführung in die Gesetzesnovelle BGBl I 2012/119

Mit dem Kyoto-Protokoll von 1997 wurde der Idee, die Emission von Treibhausgasen ökonomisch durch eine begrenzte Menge von handelbaren Emissionsrechten zu regulieren und zu reduzieren, zum Durchbruch verholfen. Die Europäische Union (EU) führte zur Erreichung ihrer Reduktionsziele seit 2005 einen unionsweiten Handel mit EU-Treibhausgasemissionszertifikaten ein. In der ersten Handelsperiode vergaben die EU-Mitgliedstaaten die ihnen zustehenden Emissionskontingente an die jeweiligen Treibhausgasemittenten, die ihrerseits ungenutzte Treibhausgasemissionszertifikate als Future- oder Forwardkontrakte verkaufen oder zusätzlich benötigte hinzukaufen konnten; mithin bestand zunächst ein reiner Sekundärmarkt mit Finanzinstrumenten. Mit der zweiten Handelsperiode ab 2013 hat sich die EU zum Ziel gesetzt, dass die Mitgliedstaaten die ihnen zustehenden Emissionskontingente nicht mehr kostenlos an die Treibhausgasemittenten vergeben, sondern - in zunehmendem Maß - an diese als sog 2-Tage-Spots oder 5-Tage-Futures und mithin nicht mehr allein als Finanzinstrumente versteigern. Damit ist ein Primärmarkt mit Finanz- und Nichtfinanzinstrumenten geschaffen worden. Während diese neue Zielsetzung unmittelbar im einschlägigen Materierechtsakt, der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten in der Gemeinschaft, vorgenommen wurde, wurden weitere nachrangige Aspekte in einer europäischen Durchführungsverordnung, der sog Auktionierungs-Verordnung geregelt. Diese Verordnung enthält einzelne Regelungen, die entweder in nationales Recht implementiert werden müssen, um wirksam zu werden, oder die nationale Optionen gewähren, die vom nationalen Gesetzgeber genutzt werden können. Diesem Zweck dient die Gesetzesnovelle BGBl I 2012/119, in die hier eingeführt wird.

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Artikel-Nr.
ZFR 2013/63

24.05.2013
Heft 3/2013
Autor/in
Christoph Seggermann

Dr. Christoph Seggermann ist als Legist in der Rechtsabteilung der Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) tätig und hat seitens der FMA das Gesetzgebungsverfahren für die sog Auktionierungs-Verordnung begleitet.