Am 3. 12. 2012 hat die Deutsche Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) ein Merkblatt zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs-/Aufsichtsorganen gemäß Kreditwesengesetz (KWG) und Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG) publiziert.
Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen in deutschen Finanz- und Versicherungsunternehmen müssen gem § 36 Abs 3 KWG iVm § 7a Abs 4 VAG sachkundig und zuverlässig sein. Sie müssen die vom Unternehmen getätigten Geschäfte verstehen, deren Risiken beurteilen und auch Änderungen der Geschäftsführung durchsetzen können.
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