Fachliteratur

Informationsfreiheit im Umbruch. Von Marko Dworschak. Jan Sramek Verlag, Wien 2020. XXXVI, 414 Seiten, € 98,-.

Bearbeiter: Christoph Krönke

"Aus für das Amtsgeheimnis"! Anfang 2021 war es wieder einmal so weit: Die Medien kündigten das baldige Ende des Amtsgeheimnisses an, also der Geheimhaltung von Informationen im Wirkungs- oder Geschäftsbereich öffentlicher Stellen. Zuvor hatte die schwarz-grüne Bundesregierung einen Entwurf für ein Informationsfreiheitsgesetz vorgelegt, als Gegenentwurf zu dem bisherigen, vielfach für praktisch kaum wirksam befundenen Auskunftspflichtgesetz des Bundes. Ob Marko Dworschak, Verfasser der hier zu besprechenden Dissertation zur "Informationsfreiheit im Umbruch" aus dem Jahr 2020, es in Anbetracht dieser Ankündigungen bedauert hat, mit der Finalisierung seiner Arbeit nicht noch ein gutes Jahr gewartet zu haben, um auch den (vermeintlichen) legistischen "Durchbruch" der Informationsfreiheit verarbeiten zu können, ist mir nicht bekannt. Ich vermute allerdings, dass der Verfasser eher ruhig geblieben ist: Zum einen enthielt der Entwurf des Informationsfreiheitsgesetzes seinerseits von Anfang an erhebliche Einschränkungen des mit ihm statuierten Rechts auf freien Informationszugang zu Gunsten öffentlicher Geheimhaltungsbedürfnisse. Diese dürften den bisherigen Schranken der behördlichen Auskunftspflichten nicht wesentlich nachstehen. Zum anderen zeichnet die von ihm vorgelegte Arbeit - so viel sei bereits an dieser Stelle vorweggenommen - das Spannungsverhältnis zwischen Informationsfreiheit und Geheimhaltungsinteressen derart grundlegend nach, dass sie sich auch gegenüber künftigen einfachgesetzlichen Ausgestaltungen jenes Verhältnisses ohne Schwierigkeiten wird behaupten können. Obwohl der Verfasser die Arbeit bereits im Februar 2020 inhaltlich abgeschlossen und neu veröffentlichte Literatur und Judikatur bis Mitte Juni 2020 berücksichtigt hat, sollten sich interessierte Leserinnen und Leser somit keineswegs durch spätere und künftige rechtspolitische Entwicklungen von der Lektüre abhalten lassen.

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Artikel-Nr.
ZfV 2022/8

31.03.2022
Heft 1/2022