Am 14. Dezember 2006 wurde im österreichischen Nationalrat ein Initiativantrag für ein Bundesgesetz eingebracht, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden2). Der Antrag zielt auf die Umsetzung der Transparenzrichtlinie. Er kam insofern spät, als Art 31 Abs 1 Transparenz-RL eine Umsetzung der Richtlinie bis zum 20. Januar 2007 vorschreibt. Diese Frist wurde vom österreichischen Gesetzgeber nicht eingehalten. Mit einer Verabschiedung entsprechender Bestimmungen ist in den nächsten Monaten zu rechnen.
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Mag. Volker Enzi war bis zum 31. 5. 2007 juristischer Mitarbeiter in der Finanzmarktaufsicht, Bereich Wertpapieraufsicht, Abteilung Markt- und Börseaufsicht. Dabei war er seit Übernahme der Prospektaufsichtagenden durch die FMA auch für Rechtsauslegungen des KMG sowie für die Führung von Prospektbilligungsverfahren zuständig.
MMag. Dr.Gisela Heindl ist Universitätsassistentin am Schwerpunkt Recht, Wirtschaft und Arbeitswelt der Universität Salzburg.
Veröffentlichungen insbesondere zum Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht, etwa „Kapitalmarkt, Anlegerschutz und Haftungsfragen“, ecolex 2007, 427 ff; „Rechtliche Aspekte der Corporate Governance in Dimmel/Pichler Governance (Hg.) - Bewältigung von Komplexität in Wirtschaft, Gesellschaft und Politik, Lang, 2009, 401 ff; Redaktionsmitglied der ZFR.