Am 14. Dezember 2006 wurde im österreichischen Nationalrat ein Initiativantrag für ein Bundesgesetz eingebracht, mit dem das Börsegesetz und das Bankwesengesetz geändert werden2). Der Antrag zielt auf die Umsetzung der Transparenzrichtlinie. Er kam insofern spät, als Art 31 Abs 1 Transparenz-RL eine Umsetzung der Richtlinie bis zum 20. Januar 2007 vorschreibt. Diese Frist wurde vom österreichischen Gesetzgeber nicht eingehalten. Mit einer Verabschiedung entsprechender Bestimmungen ist in den nächsten Monaten zu rechnen.
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