Höchstgerichtlichen Entscheidungen wohnt das Potenzial inne, unsere Gesellschaft wesentlich zu prägen. Ganz besonders gilt dies für Erkenntnisse des Verfassungsgerichtshofs (VfGH), weisen sie doch bisweilen den Gesetzgeber und die Verwaltung (einschließlich der Verwaltungsgerichte erster Instanz) in die Schranken, zeigen zugleich aber auch Anforderungen an staatliches Handeln auf. Entscheidungen des VfGH führen in einer nicht unerheblichen Zahl an Fällen zu Gesetzesänderungen, die zwar vom jeweils gesetzgebenden Organ verabschiedet, regelmäßig aber von der Verwaltung vor- und aufbereitet werden. Sohin hat auch die Exekutive ein besonderes Interesse daran, höchstgerichtliche Entscheidungen richtig zu interpretieren und aufbauend darauf entsprechende Handlungsaufträge abzuleiten.
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