Die COVID-Pandemie hat zu punktuellen gesetzlichen Eingriffen im Insolvenzrecht geführt, die mit gesellschaftsrechtlichen Fernwirkungen einhergehen. Der Beitrag richtet den Blick auf drei ausgewählte Schlaglichter der insolvenzrechtlichen COVID-Gesetzgebung und ihre Verbindung zum Gesellschaftsrecht.
Außergewöhnliche Zeiten können manchmal selten ausgesprochene Einsichten zutage fördern. So erinnerte uns der Gouverneur der Oesterreichischen Nationalbank jüngst mit einem bekannten Zitat von Josef Schumpeter an die Funktion des Insolvenzrechts, ökonomisch nicht überlebensfähige Unternehmen vom Markt auszuschließen.1 Mit kaltem kapitalistischen Unterton bezeichnet man das oft als die "reinigende Kraft des Marktes". Nun ist unbestritten zutreffend, dass in unserem Wirtschaftssystem das Insolvenzrecht diese Aufgabe übernehmen muss, allerdings wirkt der Hinweis bei einem beispiellosen exogenen Schock wie der COVID-Pandemie etwas zynisch - es besteht der dringende Verdacht, dass durch plötzliche Umsatzeinbrüche gerade auch ökonomisch gesunde Unternehmen in eine finanzielle Schieflage geraten, bei denen die Insolvenz also unter erfreulicheren Umständen vermeidbar wäre.
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