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Internationale Übertragung von Forderungen in Bewegung - ein IPR für Vermögen, das an Finanzmärkten gehandelt wird oder als Sicherheit dient?

MMag. Dr. Florian Heindler

Die EU-Kommission hat mit Verspätung ihren Bericht zu Art 14 Rom I-VO (Übertragung von Forderungen) nach Art 27 Abs 2 Rom I-VO veröffentlicht.1 Art 14 Rom I-VO betrifft unter Übertragung von Forderungen insb bedeutende Bereiche wie das internationale Factoring, Global- und Sicherungszessionen, Sicherheitenpooling und Verbriefungen.2 Der Bedeutung von Art 14 Rom I-VO für internationale Finanztransaktionen entsprechend, rückt der Kommissionsbericht sowie ein Auftrag der EU-Kommission für eine weitere rechtsvergleichende Studie3 die Finanzmärkte in den Mittelpunkt.

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Artikel-Nr.
ZFR 2017/88

21.04.2017
Heft 4/2017
Autor/in
Florian Heindler
Dr. Florian Heindler ist Assoziierter Professor für Zivilrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der Fakultät für Rechtswissenschaften der Sigmund Freud Privatuniversität Wien. Er publiziert regelmäßig zu Fragen des Zivilrechts, Internationalen Privat- und Zivilverfahrensrechts und Banken- und Kapitalmarktrechts.