In aller Kürze

Intransparenz einer Gesetzesvorrangsklausel

Bearbeiter: Wolfgang Kolmasch

In dem Verbandsprozess 4 Ob 63/21z hat der OGH einer Unternehmerin die Verwendung einer AGB-Klausel, nach der im Fall eines Widerspruchs zwischen Vertragsbestimmungen und Gesetzen Letztere den Vorrang haben, wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot (§ 6 Abs 3 KSchG) untersagt.

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Artikel-Nr.
Zak 2021/333

30.06.2021
Heft 10/2021