Mit der Regierungsvorlage 1254 dB (24. GP) soll das Investmentfondsgesetz 2011 ("InvFG 2011")1 die Richtlinien 2009/65/EG (OGAW-IV-RL), 2010/43/EU, 2010/44/EU und die Richtlinie 2010/78/EU (im Hinblick auf Art 4 und Art 11) umsetzen. Das InvFG 2011 ersetzt die bisherigen Regelungen des InvFG 1993 und wird im Vergleich hierzu mit 200 Paragrafen wesentlich umfangreicher sein.
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Dr. Andreas Zahradnik ist Partner und Leiter des Bankrecht-Teams bei DORDA BRUGGER JORDIS. Er war am Anlass-Verfahren beteiligt. Neben Bankrecht und Finanzierungen liegen seine Tätigkeitsschwerpunkte in Kapitalmarktrecht, Gesellschaftsrecht, M&A, Private Equity und Venture Capital sowie Umstrukturierungen und Insolvenzen.
Mag. Barbara Cervenka arbeitet als Rechtsanwaltsanwärterin bei DORDA BRUGGER JORDIS Rechtsanwälte GmbH. Sie ist auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisiert und Co-Autorin mehrerer Publikationen in diesen Fachgebieten.