Thema

Ist Winkelschreiberei bereits bei der Erteilung von Rechtsauskünften anzunehmen?

a. Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, wie weit eine Person oder Vereinigung, die nicht als Rechtsanwalt/-anwältin eingetragen ist bzw eingetragene RechtsanwältInnen beschäftigt, im Hinblick auf ein rechtliches Tätigwerden gehen kann, ohne sich der Winkelschreiberei strafbar zu machen. Diese Rechtsproblematik hat vor allem Brisanz für Beratungseinrichtungen, einschlägige Kraftfahrerorganisationen, Vereine oder auch MediatorInnen.

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Artikel-Nr.
Zak 2012/372

05.06.2012
Heft 10/2012
Autor/in
Astrid Deixler-Hübner
Univ.-Prof- Dr. Astrid Deixler-Hübner lehrt an den Universitäten Wien und Krems. Ihre Lehr- und Forschungsschwerpunkte gelten dem Zivilverfahrensrecht und dem Familienrecht. Sie ist (Mit-)Herausgeberin von Kommentaren und Sammelbänden und Verfasserin zahlreicher anderer Publikationen zum Zivilverfahrens- und Familienrecht, anerkannte Vortragende im In- und Ausland und wurde bei Gesetzesänderungen bereits mehrfach als beratende Expertin beigezogen.