Thema

Ist Winkelschreiberei bereits bei der Erteilung von Rechtsauskünften anzunehmen?

a. Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner

Der vorliegende Beitrag geht der Frage nach, wie weit eine Person oder Vereinigung, die nicht als Rechtsanwalt/-anwältin eingetragen ist bzw eingetragene RechtsanwältInnen beschäftigt, im Hinblick auf ein rechtliches Tätigwerden gehen kann, ohne sich der Winkelschreiberei strafbar zu machen. Diese Rechtsproblematik hat vor allem Brisanz für Beratungseinrichtungen, einschlägige Kraftfahrerorganisationen, Vereine oder auch MediatorInnen.

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Artikel-Nr.
Zak 2012/372

05.06.2012
Heft 10/2012
Autor/in
Astrid Deixler-Hübner

Univ.-Prof. Dr. Astrid Deixler-Hübner ist Institutsvorständin am Institut für Europäisches und Österreichisches Zivilverfahrensrecht der JKU Linz.

Aktuellste Publikationen (LexisNexis):
Deixler-Hübner, Scheidung, Ehe und Lebensgemeinschaft13 (2019); Deixler-Hübner, Exekutionsordnung – Kommentar28 (2019).