Thema

Judikaturübersicht: Gewährleistung für gewöhnlich vorausgesetzte Eigenschaften

Mag. Wolfgang Kolmasch

Wenn nicht anderes vereinbart ist, muss der Übergeber gemäß § 922 Abs 1 ABGB für die bei der Sache oder Leistung gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften Gewähr leisten. Was gewöhnlich vorausgesetzt wird, ist objektiv nach der Verkehrsauffassung zu beurteilen.

Der OGH hat zu dieser Frage in jüngerer Zeit die in der folgenden Übersicht aufgezählten Entscheidungen getroffen.

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Artikel-Nr.
Zak 2005/40

15.11.2005
Heft 2/2005
Autor/in
Wolfgang Kolmasch

Mag. Wolfgang Kolmasch ist in der juristischen Fachredaktion von LexisNexis für Zivilrecht zuständig, Chefredakteur der Fachzeitschrift Zak („Zivilrecht aktuell“) und veröffentlicht regelmäßig Bücher und Zeitschriftenartikel zu zivilrechtlichen Themen. Ua ist er an zwei ABGB-Kommentaren beteiligt sowie Autor des Standardwerks „Unterhaltsrecht“ und des „Jahrbuch Zivilrecht“.