Der Beitrag bietet einen Überblick über die Judikatur zur Schadensteilung bei Wintersportunfällen aufgrund der Anrechnung eines Mitverschuldens.
Neben dem Ausmaß der schuldhaft bzw sorglos herbeigeführten Gefahr, der Bedeutung der übertretenen Verhaltensregel und dem Verschuldensgrad ist für die Schadensteilung auch bedeutsam, wer das primär unfallauslösende Verhalten gesetzt hat ( 4 Ob 173/05b = Zak 2006/132; 3 Ob 171/05a).Noch keine Zugangsdaten? Gratis registrieren und 30 Tage testen.
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