Mit welchen Maßnahmen und in welcher Intensität der Tierhalter im Hinblick auf seine Haftung nach § 1320 ABGB für die Verwahrung bzw Beaufsichtigung des Tiers sorgen muss, wird unter Berücksichtigung der tierarttypischen Eigenschaften nach den Umständen des Einzelfalls beurteilt. Der folgende Beitrag gibt einen Überblick über die aktuelle Rsp.
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