Der OGH hat in jüngster Zeit in mehreren Entscheidungen (5 Ob 108/06b = Zak 2007/79, 53; 5 Ob 60/07w = Zak 2007/379, 215 ua) in Abkehr zur bisherigen Rsp den Rechtsschutz der Buchberechtigten im Sonderverfahren nach den §§ 15 ff LiegTeilG verbessert. Diese können nunmehr im mehrseitigen Rekursverfahren als Neuerung auch Einwendungen über den Erwerbsgrund der abzuschreibenden Flächen vorbringen. Der folgende Beitrag beleuchtet die Grundlagen und die Folgen der Entscheidung.
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